Der BFFK e.V. - Biker fahren für Kinder ist ab 01. Januar 2019 als gemeinnützig anerkannt durch Feststellungsbescheid vom Finanzamt Lübeck vom 25.09.2018.
Bestätigt für weitere 5 Jahre durch Feststellungbescheid vom Finanzamt Lübeck
vom 06.08.2021.
Schön, dass Sie den Weg auf unsere Internetseiten gefunden haben!
Das vorrangige Ziel des Vereins BFFK e.V. - Biker fahren für Kinder e.V. - ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder in Projekten, bei denen die Mitglieder selbst und/oder der Vorstand die Empfänger der Hilfe kennen oder durch Empfehlungen von anderen gemeinnützigen Vereinen, die sich dem Wohle der Kinder verschrieben haben.
Unsere Hilfeleistungen umfassen z.B. finanzielle Hilfe bei wichtigen Anschaffungen, Sachspenden oder auch Arbeitsleistungen im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Es soll keine Unterstützung an große Organisationen geleistet werden, bei denen man ein unbekanntes Ziel fördert.
Wir wollen die Mitglieder bei der Findung von Unterstützungs-Projekten aktiv mit einbeziehen.
Wie werden die Ziele verfolgt?
- Mit Ihrer Spende
- Mit Veranstaltungen, bei denen wir mit unserem Infostand und Kinderanimation
(Glücksrad, Fahrparcour, Kinderschminken u.v.m.) vertreten sind
- Mit Sammel-Aktionen auf Messen, Flohmärkten etc., wo wir mit einem Stand vor Ort sind und dort gegen
eine Spende Kinderbücher, Puzzle, CD´s, DVD´s und Spiele anbieten.
Ein Hilfsprojekt vorschlagen
Sie suchen Hilfe oder möchten dem BFFK e.V. ein Projekt vorschlagen, das für unsere Ziele geeignet ist ?
Wir haben immer ein Ohr frei für Kinder, die unsere Hilfe brauchen, und freuen uns sehr, wenn Sie uns kontaktieren.
BFFK e.V.
KSK Herzogtum Lauenburg
IBAN: DE70 2305 2750 0081 4324 78
BIC: NOLADE21RZB
Verwendungszweck:
für die Kinder: Kinder
Für den Verein: Verein